Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Veronika Peters und dem/der Auftraggeber*in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Veronika Peters hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Mündliche Nebenabreden haben Veronika Peters und der/die Auftraggeber*in nicht getroffen.
2. Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
2.1 Der Veronika Peters erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2 Sämtliche Arbeiten von Veronika Peters, insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3 Ohne Zustimmung von Veronika Peters dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4 Die Werke von Veronika Peters dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von dem/der Auftraggeber*in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5 Veronika Peters räumt dem/der Auftraggeber*in die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Veronika Peters und der/die Auftraggeber*in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Veronika Peters.

2.7 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Veronika Peters bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheberin zu benennen. Verletzt der/die Auftraggeber*in das Recht auf Urheberbenennung, kann Veronika Peters zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Veronika Peters unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8 Vorschläge, Weisungen und Anregungen des/der Auftraggeber*in aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine/ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9 Der/die Auftraggeber*in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Veronika Peters nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Veronika Peters formale Schutzrechte, wie z. B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder Marke, zur Eintragung anzumelden.

2.10 Veronika Peters bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz oder Mustermappe), zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den/die Auftraggeber*in hinzuweisen.

2.11 Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von Veronika Peters, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Veronika Peters bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung ihrer Urheberrechte gegenüber dem/der verantwortlichen Dritten, insbesondere dem/der im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber*in, durchzusetzen.


3. Honorare, Fälligkeit
3.1 Soweit zwischen Auftraggeber*in und Veronika Peters kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Veronika Peters Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

3.2 Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3 Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Veronika Peters Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4 Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.
4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten, Künstlersozialversicherung
4.1 Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z. B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung u. Ä.), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von dem/der Auftraggeber*in zu erstatten.

4.3 Der/die Auftraggeber*in erstattet Veronika Peters die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5 Die Honorare von Veronika Peters können unter Umständen unter die dem/der Auftraggeber*in nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber*in abgabepflichtig ist, weist Veronika Peters vorsorglich darauf hin, dass der/die Auftraggeber*in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.
5. Fremdleistungen
5.1 Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Veronika Peters im Namen und auf Rechnung des/der Auftraggeber*in vor. Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Veronika Peters hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2 Soweit Veronika Peters auf Veranlassung des/der Auftraggeber*in im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der/die Auftraggeber*in verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der/die Auftraggeber*in stellt Veronika Peters im Innenverhältnis von sämtlichen sich aus dem Vertragsabschluss ergebenden Verbindlichkeiten und Kosten frei.
6. Mitwirkung des/der Auftraggeber*in, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
6.1 Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Veronika Peters alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Veronika Peters nicht zu vertreten.

6.2 Der/die Auftraggeber*in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er/sie Veronika Peters zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der/die Auftraggeber*in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm/ihr gestellten Unterlagen. Sollte der/die Auftraggeber*in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der/die Auftraggeber*in Veronika Peters im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3 Für Veronika Peters besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der/die Auftraggeber*in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der/die Auftraggeber*in.
7. Datenlieferung und Handling
7.1 Veronika Peters ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrags entstanden sind, an den/die Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber*in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von dem/der Auftraggeber*in zu vergüten.

7.2 Stellt Veronika Peters dem/der Auftraggeber*in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Veronika Peters vorgenommen werden.

7.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der/die Auftraggeber*in.

7.4 Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des/der Auftraggeber*in entstehen, haftet Veronika Peters nicht.
8. Eigentum und Rückgabepflicht
8.1 An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie an etwaigen zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Veronika Peters zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2 Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des/der Auftraggeber*in. Bei Beschädigung oder Verlust hat der/die Auftraggeber*in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.Veronika Peters bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
9.1 Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Veronika Peters Korrekturmuster vorzulegen.

9.2 Die Produktion wird von Veronika Peters nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem/der Auftraggeber*in vereinbart ist. Für diesen Fall ist Veronika Peters berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Veronika Peters haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3 Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Veronika Peters eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 5 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Veronika Peters auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.


10. Gewährleistung, Haftung
10.1 Veronika Peters haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Veronika Peters auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2 Ansprüche des/der Auftraggeber*in gegen Veronika Peters aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3 Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den/die Auftraggeber*in. Mit der Freigabe übernimmt der/die Auftraggeber*in die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5 Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Veronika Peters nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die sie an Dritte vergibt.

10.6 Sofern Veronika Peters Fremdleistungen auf Veranlassung des/der Auftraggeber*in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den/die Auftraggeber*in ab. Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Veronika Peters zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7 Veronika Peters haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die sie dem/der Auftraggeber*in zur Nutzung überlässt. Veronika Peters ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von dem/der Auftraggeber*in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8 Veronika Peters haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Veronika Peters ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.


11. Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO
Veronika Peters erhebt Daten des/der Auftraggeber*in zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der/die Auftraggeber*in ist berechtigt, Auskunft der bei Veronika Peters über ihn/sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der/die Auftraggeber*in kann Veronika Peters dazu unter post@veronikapeters.de erreichen. Dem/der Auftraggeber*in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist 86949 Windach.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Gerichtsstand ist Landsberg, sofern der/die Auftraggeber*in Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines/ihres Handelsgewerbes gehört oder der/die Auftraggeber*in eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Veronika Peters ist auch berechtigt, am Sitz des/der Auftraggeber*in zu klagen.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

13.3 Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

13.4 Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: April 2021
Nutzungsrechte – Übersicht der Faktoren
Nutzungsart
einfach: 0,2
ausschließlich: 1,0

Nutzungsgebiet
regional: 0,1
national: 0,3
europaweit: 1,0
weltweit: 2,5

Nutzungsdauer
1 Jahr: 0,1
5 Jahre: 0,3
10 Jahre: 0,5
unbegrenzt: 1,5

Nutzungsumfang
gering: 0,1
mittel: 0,3
groß: 0,7
umfangreich: 1,0**